07. September 2015 Berliner Sonderfall Wenn Heizkosten und Betriebskosten als gesonderte Positionen im Mietvertrag vereinbart sind, stellt sich die Frage, ob zwei gesonderte Treuhandverhältnisse vorliegen mit der Folge, dass evtl. zwei separate Jahresabrechnungen zu erstellen sind. WM-Tipp PDF Download 10-Sonderfall Berlin.pdf Adobe Acrobat Dokument 707.7 KB Download tagPlaceholderTags: 2015